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   OLG Stuttgart, 12.03.1993 - 2 U 250/92   

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https://dejure.org/1993,10618
OLG Stuttgart, 12.03.1993 - 2 U 250/92 (https://dejure.org/1993,10618)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.03.1993 - 2 U 250/92 (https://dejure.org/1993,10618)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. März 1993 - 2 U 250/92 (https://dejure.org/1993,10618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Zeitungsanzeige des Betreibers einer Tankstelle mit dem Hinweis auf das Angebot "umweltschonenden" Erdgases; Geeignetheit der Werbung zur Irreführung des angesprochenen interessierten Publikums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1195
  • afp 1993, 794
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 16.10.2001 - 6 U 34/01

    "Umweltfreundliche Werbung"; Kündigung eines Unterlassungsvertrages.

    Als Begründung führte sie zwei Urteile des OLG Stuttgart vom 12.03.1993 - AZ: 2 U 250/92 - und 18.02.1994 - Az.: 2 U 204/93 - an, aus denen sich ergebe, dass es an der vom Kläger behaupteten Wettbewerbswidrigkeit der beanstandeten Werbeanzeigen fehle.

    Dass die beanstandeten Werbungen jedenfalls bei Unterzeichnung der Unterlassungserklärungen nicht eindeutig wettbewerbsgemäß - und damit im Gegenteil möglicherweise wettbewerbswidrig - waren, folgt bereits daraus, dass man bei Heranziehung der Rechtsprechung des Landgerichts München I vom 19. Juli 1991 (Anlage 1 zur Klage) und des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 12.3.1993 - 2 U 250/92, WRP 1993, 628 und Urteil vom 18.2.1994 - 2 U 204/93, WRP 1994, 339) zu verschiedenen Ergebnissen käme.

    Vielmehr verschweigt die Beklagte sogar, dass beim Abbau und Transport von Erdgas Methan frei wird, welches für den Ozongehalt der Luft schädlich ist und damit den Treibhauseffekt fördert (vgl. LG München I, Urt. v. 19. Juli 1991, Anlage 1 zur Klage, S. 18; OLG Stuttgart, Urt. v. 12.03.1993 - 2 U 250/92, WRP 1993, 628, 630).

    Insbesondere ist nicht jedem Verbraucher bekannt, dass auch bei der Erdgasverbrennung erhebliche Emissionen an Kohlenstoff- und Schwefeldioxid verbleiben, die zwar insgesamt hinter denen des Heizöls zurückbleiben, aber dennoch eine erhebliche Umweltbelastung darstellen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 12.03.1993 - 2 U 250/92, WRP 1993, 628, 630).

  • LG Stuttgart, 20.06.2018 - 30 O 79/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren eines Kartellgeschädigten auf Herausgabe von

    Das OLG Stuttgart hält es beispielsweise nicht für schädlich, wenn innerhalb von drei Wochen seit Kenntnis von der Rechtsverletzung eine Abmahnung erfolgt und dann weitere vier Wochen bis zur Antragstellung vergehen (OLG Stuttgart, Urteil vom 12. März 1993 - 2 U 250/92, WRP 1993, 628, 629) oder sich die Eilbedürftigkeit später aus einer Veränderung des Zustands ergibt (OLG Stuttgart, Urteil vom 15. Mai 1981 - 2 U 47/81).
  • OLG Stuttgart, 18.02.1994 - 2 U 204/93

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Eigentumswohnung mit der

    Der Senat hat in Übereinstimmung auch mit dem BGH bereits ausgesprochen, dass Werbung mit umweltbezogenen Prädikaten wie "umweltfreundlich", "umweltgerecht", "umweltschonend" wegen der mit ihr verbundenen starken Anziehungskraft im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit der Umworbenen einer strengen Beurteilung bedarf (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.01.1993 - 2 U 231/92; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.03.1993, WRP 1993, 628).

    Auch der Senat war bereits mehrfach mit dieser Diskussion befaßt (vgl. NJW-RR 1988, 1385 und WRP 1993, 628).

  • OLG Frankfurt, 12.11.2003 - 6 W 183/03

    Kein Wettbewerbsverstoß durch Aussage "Flüssiggas ist umweltfreundlich"

    Daher bedurfte es in der angegriffenen Werbung keiner näheren Erläuterung darüber, in welcher Hinsicht Umweltfreundlichkeit gegeben sei (vgl. zur Werbung für Erdgas: OLG Stuttgart, WRP 1993, 628, 630; ferner: BGH, WRP 1998, 857 - 1.000,- DM Umwelt-Bonus).
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